Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten unterscheidet sich vom Privatgutachten darin, dass nicht eine Partei sondern beide Parteien den Sachverständigen beauftragen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Fronten nicht verhärtet- und sich beide Parteien über die Kompetenz des Sachverständigen einig sind.
Beide Parteien verpflichten sich dem Gutachten zu folgen und die Empfehlungen anzuerkennen.
Durch diese Vorgehensweise kann eine Lösung schneller und kostengünstiger als vor Gericht gefunden werden.