Was kann in der Raumausstattung begutachtet werden?


Polsterarbeiten – Begutachtung und Qualitätsbeurteilung

Die Beurteilung von Polstermöbeln erfordert hohes Fachwissen, da sowohl industriell gefertigte Möbelstücke aus dem Möbelhaus als auch handwerklich aufgearbeitete Polstermöbel spezifische Anforderungen und Herausforderungen mit sich bringen. Unabhängig davon, ob die Möbel mit Leder, Stoff oder einem anderen Bezugsmaterial ausgestattet sind, können verschiedene Aspekte geprüft werden, um die Qualität der Arbeit und der verwendeten Materialien sicherzustellen.

Typische Fragestellungen und Prüfbereiche

  1. Industriell gefertigte Polstermöbel
    Bei Polstermöbeln aus dem Möbelhaus steht häufig die Überprüfung der Herstellungsqualität im Vordergrund. Typische Beanstandungen sind:

    • Wellenbildung im Bezugsmaterial: Unebenheiten oder Falten können durch Materialspannungen oder unzureichend verarbeitete Polsterfüllungen entstehen.
    • Material- und Verarbeitungsmängel: Risse, lose Nähte oder ungleichmäßige Polsterung sind häufige Kritikpunkte.
    • Emissionen und Geruchsbildung: Möbelstücke können längere Zeit chemische Gerüche ausdünsten, was auf die Verwendung minderwertiger oder nicht ausreichend geprüfter Materialien hinweisen kann.
  2. Handwerklich aufgearbeitete Polstermöbel
    Handwerklich überarbeitete oder restaurierte Polstermöbel stellen besondere Anforderungen an die Begutachtung, da hier individuelle Arbeitsschritte und Materialien eine große Rolle spielen:

    • Qualität der handwerklichen Arbeit: Wurde die Polsterung gleichmäßig und straff ausgeführt? Sind Nähte und Übergänge sauber gearbeitet?
    • Abweichungen zwischen Kundenwunsch und Ergebnis: Häufig entstehen Reklamationen, wenn die ausgeführte Arbeit nicht den vorher vereinbarten Anforderungen entspricht, etwa bei der Auswahl von Stoffen oder Mustern.
    • Materialprüfung: Insbesondere bei Lederbezügen oder hochwertigen Stoffen ist die Frage entscheidend, ob die verwendeten Materialien den gewünschten Qualitätsstandards entsprechen.
  3. Geruchsbelästigung und Materialemissionen
    Ein häufiges Problem, sowohl bei industriellen als auch bei handwerklichen Polsterarbeiten, ist die Geruchsbildung. Möbelstücke, die über einen längeren Zeitraum einen intensiven Geruch ausdünsten, können auf problematische Materialien hinweisen. Insbesondere bei Klebstoffen, Färbemitteln oder Beschichtungen ist eine genaue Prüfung notwendig, um Schadstoffe wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) auszuschließen.
  4. Materialprüfung und Haptikbewertung
    Die Beurteilung der verwendeten Materialien erfolgt auf verschiedene Weise:

    • Haptische Prüfung: Die Qualität des Bezugsmaterials wird durch Berührung, Elastizität und optische Gleichmäßigkeit beurteilt.
    • Laboranalysen: Bei Verdacht auf minderwertige oder gesundheitsschädliche Materialien kann eine chemische Analyse Klarheit schaffen. Dabei werden z. B. die Zusammensetzung von Leder, Stoffen oder Polsterfüllungen untersucht.

Fazit

Die Begutachtung von Polsterarbeiten, ob industriell gefertigt oder handwerklich ausgeführt, erfordert ein geschultes Auge und technisches Verständnis. Potenzielle Probleme wie Wellenbildung, Materialmängel, Geruchsbelästigung oder Qualitätsabweichungen können sowohl funktionale als auch ästhetische Auswirkungen haben. Eine sorgfältige Prüfung, gegebenenfalls unterstützt durch Laboranalysen, hilft dabei, die Qualität sicherzustellen und Streitigkeiten zwischen Kunden und Herstellern oder Handwerkern zu klären.


Bodenbeläge

Wenn ein Bodenbelag erneuert wird, gibt es viele Punkte bei denen sich Handwerker und Kunde uneinig sein können. Bei der Begutachtung des Problems wird oft ein Sachverständiger gefragt.

  • Wurde der Bodenbelag fachgerecht verlegt?
  • War der Estrich trocken genug?
  • Wurden die Untergrundvorbereitung und Spachtelung fachgerecht ausgeführt?
  • Entspricht das Material den Ansprüchen im privaten oder gewerblichen Bereich?
  • Materialprüfungen werden haptisch sowie auch unter Laborbedingungen überprüft.
  • Auch das Prüfen der Rechnungen gehört zu seinen Aufgaben.

Tapezier- und Anstricharbeiten

Wer hat nicht schon einmal die Frage gestellt: Muss ich Renovieren? Für diese Antwort bedarf es einer juristischen Beratung.

  • Sollte aber bereits renoviert sein und der Vermieter bemängelt die Ausführung, oder
  • der Mieter hat Fragen vor einem Einzug bezüglich der Renovierung die durch einen anderen Handwerker durchgeführt wurde, so kann dies zeitnah beurteilt und die meisten Fragen beantwortet werden.
  • Gleiches gilt, wenn ein Handwerker Tapezier- oder Anstricharbeiten für den Auftraggeber im Innenraum durchgeführt hat
  • Auch wenn bei einer Wohnungsübergabe ein Protokoll angefertigt werden soll, kann ich dies für beide Parteien durchführen.

Fensterdekorationen

Ob es ein

  • einfacher Store mit Übergardine,
  • Flächenvorhänge,
  • Raffstores oder
  • aufwendige Freihanddekorationen nach den Wünschen des Kunden ist, bei allem kann mal etwas nicht nach Plan gehen.
  • Nähte müssen gerade genäht sein,
  • Reißverschlüsse dürfen nicht das berührende Material beschädigen.
  • Und wie viel Bodenabstand darf ein bodenlanger Vorhang haben?

Innenliegender Sonnenschutz

  • Ist das Plissee fachgerecht montiert?
  • Hängt das Rollo gerade oder hat es Schüsselungen an den Seiten?
  • Eine Duette wurde vor der Scheibe montiert… warum ist die Scheibe gesprungen?
  • Entspricht eine Jalousie den Vorgaben der Bildschirm Arbeitsplatz Verordnung?
  • Wurde die Überlappung der  Vertikallamellen beachtet? Oder warum blendet die Sonne?

Wasserschäden und deren Beurteilung

Bei Wasserschäden, sei es durch Rohrbrüche, Überschwemmungen oder andere Elementarereignisse, ist die Schadenbewertung häufig komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Während oberflächliche Schäden, wie ein durchnässter Teppichboden oder Laminat, relativ leicht zu erkennen und einzuschätzen sind, wird es deutlich anspruchsvoller, wenn es um die Berechnung des Zeitwertes der betroffenen Materialien oder um die Beurteilung tieferliegender Schäden geht.

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Estrich und der darunterliegenden Trittschalldämmung. Entgegen der oft voreiligen Annahme muss der Estrich nicht in jedem Fall vollständig entfernt werden. Ob ein solcher Schritt notwendig ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sowohl objektiv messbar als auch subjektiv zu bewerten sind:

  • Art der Trittschalldämmung: Je nach Materialzusammensetzung kann die Dämmung unterschiedlich stark Feuchtigkeit aufnehmen oder resistenter gegenüber Schimmelbildung sein.
  • Dauer der Havarie: Je länger das Wasser ungehindert in den Boden eindringen konnte, desto größer ist in der Regel der Schaden.
  • Ausmaß der Feuchtebelastung unter dem Estrich: Dies erfordert präzise Messungen, um festzustellen, wie tief die Feuchtigkeit eingedrungen ist und ob Trocknungsmaßnahmen ausreichen.
  • Beginn der Trocknungsmaßnahmen: Ein schneller Start kann Folgeschäden wie Schimmelbildung oder Materialzerstörung begrenzen. Verzögerungen verschärfen hingegen häufig das Problem.
  • Geruchsbelästigung: Ein auffälliger Geruch kann ein Anzeichen für bereits entstandene Schimmelbildung oder mikrobiellen Befall sein, was eine intensivere Sanierung erforderlich macht.

Die Einschätzung, ob der Estrich vollständig entfernt werden muss oder ob gezielte Trocknungsmaßnahmen ausreichen, erfordert ein Zusammenspiel von Erfahrung und technischer Analyse. Dazu zählen Feuchtigkeitsmessungen, Materialtests und in vielen Fällen auch die Beurteilung durch einen Sachverständigen. Neben der rein technischen Betrachtung spielt auch die spätere Nutzung des Raumes eine wichtige Rolle, da langfristige Schäden wie Schimmelbildung nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die Gesundheit der Bewohner gefährden können.

Eine gründliche Schadenanalyse ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt und die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden.